Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gibt vor, dass Aspekte wie Geschlecht, Herkunft und Aussehen keinen Einfluss auf die Berücksichtigung einer Bewerbung haben dürfen. Entsprechend sind diese Angaben optional und kein verpflichtender Bestandteil Ihres Lebenslaufs. In bestimmten Fällen kann es dennoch Sinn ergeben, diese persönlichen Angaben zu nennen.
Fragen Sie sich bei der Nennung von persönlichen Daten immer: Qualifiziert mich diese Angabe zusätzlich zu meiner beruflichen Erfahrung für die Stelle? Wenn Sie die Frage mit „Ja“ beantworten, können Sie die entsprechenden Daten getrost in Ihrem Lebenslauf angeben. Neben der Religionszugehörigkeit kann auch der Angabe Ihres Familienstandes eine solche Rolle zukommen. Wenn Sie sich beispielsweise auf eine Stelle als Kindergärtner*in bewerben, kann es von Vorteil sein, wenn Sie dadurch, dass Sie selbst Vater bzw. Mutter sind, bereits Erfahrung im Umgang mit Kindern haben.
Sollten Sie auch unabhängig von der Stelle angeben wollen, dass Sie Kinder haben, sollten Sie sichergehen, dass aus der Angabe hervorgeht, dass Ihre Kinder entweder nicht mehr auf Betreuung angewiesen sind oder diese sichergestellt ist. Dies können Sie durch die Ergänzung „Betreuung sichergestellt“ oder bei älteren Kindern durch deren Altersangabe tun.
Das Gleiche gilt auch für Ihr Bewerbungsfoto. Auch bei diesem handelt es sich um eine persönliche Angabe, auf die Sie verzichten können. Während es in anderen Ländern schon lange nicht mehr üblich ist, ein Foto in die Bewerbung einzufügen, ist dies in Deutschland noch gang und gäbe. Sie sollten sich deswegen gut überlegen, ob Sie auf das Foto verzichten möchten und sich im Zweifelsfall für dessen Angabe entscheiden.