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Kündigungsschreiben: Alles Wichtige zur Kündigung

Kündigungsschreiben

Zur Beendigung eines Vertrages ist ein Kündigungsschreiben notwendig. Dieses kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgestellt werden - je nachdem, ob Sie selbst kündigen oder sich kündigen lassen. Bei der Kündigung ist es wichtig, auf die gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfristen sowie Formvorschriften und die gewählten Formulierungen im Kündigungsschreiben zu achten.


Um Sie bei der Erstellung zu unterstützen, bieten wir Ihnen kostenlose Vorlagen für das Kündigungsschreiben im Word-Format an.

Kostenlose Kündigungsschreiben Vorlagen

Sie möchten Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis beenden? Dann laden Sie sich jetzt kostenlos unsere Muster für das fristlose oder ordentliche Kündigungsschreiben im Microsoft Word Format (.docx) herunter!

Alternativ können Sie auf den folgenden Mustertext im grün umrandeten Editor klicken und den Text für Ihre spezielle Kündigungssituation direkt online anpassen. Im Anschluss können Sie den Text kopieren und in ein Textverarbeitungsprogramm Ihrer Wahl einfügen.

Dieter Neumann
Beispielweg 37
12345 Musterdorf
[email protected]
0171 23456789

Beispielfirma GmbH
Martha Kahnwald
Beispielstrasse 9
54321 Beispielstadt

Musterdorf, TT.MM.JJJJ




Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ




Sehr geehrter Frau Kahnwald,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bzw. der Beispielfirma GmbH bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ. Bestätigen Sie mir bitte den Erhalt der Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form.

Ausserdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches Sie mir an die oben genannte Adresse zukommen lassen können.

Ich bedanke mich für die jahrelange gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus der Beschäftigung in Ihrem Unternehmen konnte ich auf fachlicher wie auch auf persönlicher Ebene viel für meine berufliche Zukunft mitnehmen. Dafür bedanke ich mich und wünsche Ihnen und dem Unternehmen für den weiteren Werdegang alles Gute.

Mit freundlichen Grüssen


Unterschrift

Kündigungsschreiben für weitere Situationen

Kündigungen sind nicht nur in der Arbeitswelt relevant. Die häufigste Verwendung des Kündigungsschreibens ausserhalb der Arbeitswelt ist bei Mietverträgen, Versicherungen, Fitnessstudios oder Handyverträgen. Hier finden Sie kostenlose Vorlagen zum Download, um auch in diesen Situationen bestens vorbereitet zu sein. Klicken Sie einfach auf die folgenden Buttons, um die entsprechende Vorlage herunterzuladen:

Vorbereitung auf eine Kündigung

Die Erstellung eines Kündigungsschreibens ist, obwohl die ein oder andere Regel zu beachten ist, kein Hexenwerk. Schwieriger ist häufig die richtige Vorbereitung und das Verhalten nach Einreichen oder Erhalt der Kündigung.


Folgende Dinge sollten Sie unbedingt beachten:

  • Egal ob Sie eine Kündigung erhalten oder selbst kündigen: Informieren Sie sich in jedem Fall über Ihre Kündigungsfrist! Neben der offiziellen rechtlichen Lage sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen.

  • Fangen Sie bereits vor Einreichung der Kündigung an, nach einem neuen Job zu suchen. Online Jobbörsen und Jobsuchmaschinen bieten eine gute Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand auf dem Arbeitsmarkt zu informieren. Je nach Situation kann es sich lohnen, erst einen neuen Job zu finden und dann die Kündigung einzureichen.
  • Melden Sie sich arbeitssuchend beziehungsweise nach Ablauf der Kündigungsfrist arbeitslos. Sonst drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihren Freunden. In einer solchen Situation, auch bei dem Einstieg in eine neue Stelle, ist Rückhalt aus dem direkten Umfeld immer wichtig.
  • Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten vor, denn dieser wird ganz sicher mit Ihnen reden wollen. Haben Sie selbst gekündigt, wird er die Gründe dafür wissen wollen. Haben Sie die Kündigung erhalten, wird er Ihnen die Gründe seinerseits erklären. Wichtig ist, dass Sie in diesem Gespräch Ihr Gesicht nicht verlieren.
  • Arbeiten Sie bis zum Ablauf Ihrer Kündigungsfrist normal und motiviert weiter. Sich für die nächsten 3 Monate krankmelden oder nicht mehr effektiv zu arbeiten wirft kein gutes Licht auf Sie. Unterschätzen Sie nicht, dass andere Unternehmen Kontakte zu Ihrem aktuellen Unternehmen pflegen könnten.

Egal ob es sich um eine ordentliche oder eine ausserordentliche Kündigung handelt: Sie haben weiterhin Anspruch auf Ihren Resturlaub. Sollte es Ihnen nicht mehr möglich sein, die verbleibenden Tage zeitnah zu nehmen, ist ausserdem die Auszahlung des Urlaubsentgeltes möglich.

Nicht selten stehen Arbeitnehmer nach der Kündigung erstmal ohne Job da. Eine Lücke im Lebenslauf will man in der Regel vermeiden. Daher lohnt es sich, schon mal mit der Überarbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen zu beginnen, damit die Bewerbung nach der Kündigung nicht allzu lange auf sich warten lässt.

Sie benötigen Hilfe bei der Überarbeitung oder Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen?

Dann nutzen Sie unseren Bewerbungsservice! Wir helfen Ihnen gerne!

Formvorschriften für Ihre Kündigung

Die im folgenden genannten Punkte sollen sicherstellen, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtswirksam ist. Im schlimmsten Fall kann eine Missachtung dieser Vorschriften zu juristischen Konsequenzen führen, die weder für Ihre Karriere noch für die verbleibende Zeit am Arbeitsplatz förderlich sind.

Zustellung und Eindeutigkeit der Kündigung

Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder mündlich reicht nicht aus. Erst nach Eingang der Kündigung in Schriftform und auf Papier ist diese rechtskräftig. Sie müssen daher Ihrem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses entweder per Post zustellen oder sie persönlich überreichen. Darüber hinaus muss aus Ihrem Anschreiben klar hervorgehen, dass Sie kündigen. Ein Beispiel für eine solche klare Aussage ist: „Hiermit beende ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum TT.MM.JJJJ“

Kündigungsschreiben Briefkopf

Achten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben auf ein professionelles Layout, um die Rechtswirksamkeit sicherzustellen.

Das Layout

  • Der Briefkopf

    Auf Ihrem Kündigungsschreiben müssen Sie Ihre vollständige Anschrift sowie die Ihres Arbeitgebers einfügen. Diese beinhaltet den vollständigen Namen, Ansprechpartner oder Abteilung, eine Strasse inklusive Hausnummer und die Stadt inklusive Postleitzahl. Ihre Adresse kommt vor die Adresse Ihres Arbeitgebers.

  • Das Datum

    Unter dem Briefkopf steht rechtsbündig das Datum der Ausstellung des Kündigungsschreibens. In Ihrem Anschreiben selbst muss ausserdem das Datum Ihres letzten Arbeitstages erwähnt werden. Achten Sie darauf, dass die Kündigungsfristen hier eingehalten werden!

  • Der Betreff

    Ähnlich wie bei einer Bewerbung sollte der Betreff des Kündigungsschreibens präzise formuliert sein. Durch das Wort „Kündigung“ kann Ihr Anliegen eindeutig zugeordnet werden. Darüber hinaus können Sie Ihren Betreff um das Einstiegs- oder Austrittsdatum ergänzen. Sollten Sie über eine Personalnummer verfügen und diese kennen, kann auch diese Information eine sinnvolle Ergänzung sein.

  • Die Anrede / Der Adressat

    Ihr Kündigungsschreiben muss an den richtigen Ansprechpartner samt akademischen Titeln gerichtet sein. Ob in Ihrem Unternehmen der Vorgesetzte, der Geschäftsführer oder die Leitung der Personalabteilung als richtiger Ansprechpartner gilt, müssen Sie vorher in Erfahrung bringen. Versuchen Sie jedoch, Ihr Kündigungsschreiben nicht erst mehrere Wochen nach Erfragung des richtigen Ansprechpartners einzureichen. Das sorgt für Unsicherheit und eine angespannte Atmosphäre.

Die Unterschrift

Das Kündigungsschreiben muss handschriftlich (nicht elektronisch!) von Ihnen unterzeichnet werden. Andernfalls kann die Gültigkeit des Schreibens angezweifelt werden.

Inhalt - Was gehört in ein Kündigungsschreiben?

Aus Ihrem Kündigungsschreiben muss hervorgehen, dass es sich um ein solches handelt. Neben diesem Punkt und den Formvorschriften gibt es keine fest definierten Regeln für den Inhalt eines Kündigungsschreibens. Die meisten Kündigungsschreiben sind jedoch inhaltlich wie folgt aufgebaut:

Anrede

Nach Briefkopf, Datum und Betreffzeile folgt die Anrede. Da es sich um ein offizielles Anschreiben handelt, sollten Sie die Grussformel je nach Geschlecht des Empfängers bzw. der Empfängerin folgendermassen gestalten:

  • „Sehr geehrte Frau Beispiel,“

  • „Sehr geehrter Herr Beispiel,“

Hauptteil

Darauf folgt ein Satz, der die Intention des Schreibens hervorbringt. Diesen Teil des Kündigungsschreibens sollten Sie möglichst kurz und präzise verfassen. Je nachdem, ob Sie wissen, welchen Zeitraum Ihre Kündigungsfrist umfasst oder nicht, können Sie folgende Beispiel Formulierungen für Ihre Kündigung verwenden:

  • „Hiermit kündige ich meinen seit dem TT.MM.JJJJ bestehenden Arbeitsvertrag fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“

  • „Hiermit kündige ich fristgerecht und ordnungsgemäss zum nächstmöglichen Termin. Meinen Berechnungen nach ist dies der TT.MM.JJJJ.“
  • „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“

Eine ordentliche Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers muss keine Begründung enthalten. Sollten Sie Ihrem Arbeitgeber trotzdem Auskunft darüber geben wollen, sind hier Beispiel Formulierungen für den Kündigungsgrund:

  • „Ich habe mich aus persönlichen Gründen dazu entschieden, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen.“

  • „In einem persönlichen Gespräch habe ich Sie bereits über die Gründe meines Ausscheidens informiert.“
  • „Leider sehe ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, meine Berufstätigkeit fortzusetzen.“

Empfangsbestätigung

Sie sollten sich den Empfang der Kündigung bestätigen lassen. Allerdings ist Ihr Arbeitgeber nicht zu diesem Bestätigungsschreiben verpflichtet. Bekommen Sie keines, können Sie Ihre Kündigung entweder unter Zeugen direkt beim Ansprechpartner abgeben, oder den Brief als Einschreiben per Post senden. So können Sie in Ihrem Kündigungsschreiben um eine Empfangsbestätigung bitten:

  • „Bestätigen Sie mir bitte den Erhalt und das Aufhebungsdatum dieser Kündigung in schriftlicher Form.“

  • „Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Kündigungsdatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich.“

Arbeitszeugnis anfordern

Neben der Bitte um eine Kündigungsbestätigung bietet es sich an, bereits im Kündigungsschreiben um ein vorläufiges und qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten. Die Erstellung dieser Arbeitszeugnisse dauert häufig länger und wird in der Regel bereits für Ihre nächste Bewerbung benötigt. Die Bitte um ein Arbeitszeugnis kann wie folgt aussehen:

  • „Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.“

  • „Ausserdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches Sie mir an die oben genannte Adresse zukommen lassen können.“

Danksagung

Je nach Art der Zusammenarbeit und Kündigungsgrund können Sie sich im folgenden Absatz für die Zusammenarbeit bedanken und ein bis zwei Sätze über Ihre Zeit bei dem Unternehmen verlieren. Ein einfaches „Ich bedanke mich herzlich für die bisherige Zusammenarbeit“ am Ende des Kündigungsschreibens reicht jedoch auch aus. Weitere Beispiel Formulierungen für die Danksagung:

  • „Herzlichen Dank für die positive Zusammenarbeit. Ich habe in Ihrem Unternehmen viel für meine berufliche Zukunft gelernt.“

  • „Ich konnte mich in Ihrem Unternehmen auf fachlicher und persönlicher Ebene weiterentwickeln und neue Eindrücke gewinnen. Dafür bedanke ich mich und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.“
  • „Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen, das Sie mir geschenkt haben. Ich konnte in den vergangenen Jahren viel lernen und mich persönlich sowie beruflich weiterentwickeln. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“

Schluss

Der Schluss sollte, eben wie die Anrede, offiziell gehalten werden. Verwenden Sie am besten eine klassische Schlussformel und schliessen Sie die Kündigung mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Unterschrift ab:

Rechtliche Grundlagen: Die Kündigungsfrist

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchten, sollten Sie sich Gedanken über den richtigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist machen. Diese variiert je nach vorliegender Situation:

  • Kündigung durch den Arbeitnehmer:

    Laut § 622 BGB Abs. 1 verhält es sich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist wie folgt:

    „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

  • Kündigung durch den Arbeitgeber:

    Laut § 622 BGB Abs. 2 variiert die Kündigungsfrist von Arbeitgeberseite je nach Dauer der Beschäftigung:

Kündigungsfrist

* = zum Ende eines Kalendermonats

  • Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag:

    Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist vorgegeben ist, gilt diese.

  • Tarifvertrag:

    Ist Ihr Unternehmen in einer Gewerkschaft organisiert, sind Sie nach einem bestimmten Tarifvertrag beschäftigt. Die dort vorgeschriebenen Kündigungsfristen sind für beide Seiten bindend.

  • Probezeit:

    Die Kündigungsfrist variiert hier mit der Dauer der Probezeit. Solange keine triftigen Gründe vorliegen, können Sie auch während der Probezeit nicht fristlos kündigen. Bei einer Probezeit von 6 Monaten liegt die Kündigungsfrist bei circa 2 Wochen.

  • Ausserordentliche Kündigung:

    Bei der ausserordentlichen bzw. fristlosen Kündigung fällt eine Kündigungsfrist weg.

Auch bei der Kündigung von Arbeitnehmerseite sind ein Aufhebungsvertrag und eine Abfindung möglich. Abfindungen sind in diesen Fällen eher schwierig zu erreichen, zu einem Aufhebungsvertrag hingegen wird nicht selten gegriffen. Grund dafür ist, dass die Leistung des Arbeitnehmers nach der Kündigung häufig stark nachlässt oder der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei seiner beruflichen Zukunft nicht im Weg stehen will. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie einen Aufhebungsvertrag durch schlechte Arbeit erzwingen sollten.

Was sind triftige Gründe für eine fristlose Kündigung?

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn dieser:

  • ...den Arbeitgeber öffentlich beleidigt hat.

  • ...dem Arbeitgeber gegenüber eine Straftat begangen hat oder ein dringender Verdacht dahingehend besteht.
  • ...Kollegen gemobbt oder sexuell belästigt hat.
  • ...(wiederholt) Krankheiten vortäuscht.
  • ...nicht zur Arbeit erscheint, ohne dass er sich Urlaub genehmigt hat.
  • ...nachdrücklich die Arbeit verweigert.
  • ...ohne Erlaubnis einer Konkurrenztätigkeit nachgegangen ist.
  • ...ständig, intensiv und nachweislich privaten Angelegenheiten während der Arbeitszeit nachkommt.

Es kann jedoch nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine fristlose Kündigung einreichen. Dafür muss die Arbeitssituation für den Arbeitnehmer so untragbar sein, dass es ihm nicht länger zumutbar ist, für das aktuelle Unternehmen tätig zu sein.


Als Arbeitnehmer können Sie aus folgenden Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen:

  • Der Arbeitgeber hält Arbeitsschutzvorschriften nicht ein und gefährdet dadurch die Gesundheit seiner Mitarbeiter.

  • Das vertraglich vereinbarte Gehalt wird trotz mehrfacher Anmahnung über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt.
  • Der Arbeitnehmer wird am Arbeitsplatz bedroht, beleidigt, gemobbt oder gar sexuell belästigt oder tätlich angegriffen.
  • Der Arbeitgeber begeht nachweisliche Straftaten oder fordert Mitarbeiter zu kriminellem Verhalten auf (zum Beispiel Betrug oder Bestechung).

Wichtig: Selbst, wenn ein triftiger Grund für eine fristlose Kündigung besteht, müssen Sie Fristen beachten. Nach § 626 Absatz 2 BGB ist der Kündigende verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Auslösers (das heisst, dem „wichtigen Grund“) zu handeln. Sie müssen Ihren Arbeitgeber über den Kündigungsgrund schriftlich in Kenntnis setzen. Andernfalls ist die ausserordentliche Kündigung nicht wirksam. 

Weitere häufig gestellte Fragen zum Kündigungsschreiben

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Im Wesentlichen existieren vier verschiedene Arten von Kündigungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten können. 


Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt aufgrund kritischer Umstände im Unternehmen (z.B. Insolvenz). Der Arbeitgeber muss bei betriebsbedingter Kündigung genau begründen können, warum Entlassungen notwendig sind.


Die personenbedingte Kündigung hingegen basiert auf Umständen, die den Arbeitnehmer betreffen. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall seine Aufgaben des Arbeitsvertrages aufgrund physischer, psychischer oder qualifikationsbezogener Faktoren nicht (mehr) ausführen.


Der Verstoss gegen unternehmensinterne Regeln, Beleidigungen, dauerhaftes Fehlverhalten wie Zuspätkommen oder ohne ärztliches Attest gar nicht erscheinen sind Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung. Dieser Form der Kündigung muss in der Regel eine offizielle Ermahnung oder Abmahnung vorangegangen sein. 


Eine ausserordentliche oder fristlose Kündigung wird nur in schwerwiegenden Fällen ausgesprochen und erfolgt meistens fristlos. Grund dafür müssen Umstände sein, die die weitere Zusammenarbeit untragbar machen (z.B. Spionage oder Diebstahl).

Wird das Arbeitslosengeld bei einer Eigenkündigung gesperrt?
Wenn Sie als Arbeitnehmer selbst kündigen, müssen Sie in der Regel mit einer dreimonatigen Sperre des Arbeitslosengeldes I (ALG 1) rechnen. Die Sperrzeit kann unter Umständen vermieden werden, wenn Sie die Kündigung aufgrund massiven Mobbings oder Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz eingereicht haben. 


Auch ein privater Umzug, weil der Partner eine neue Stelle angetreten hat oder ein Angehöriger gepflegt werden muss, kann als hinzureichender Grund anerkannt werden. Das Vorliegen dieser Gründe müssen Sie eindeutig nachweisen können. Es existiert jedoch auch in diesem Fall keine Garantie für einen Wegfall der Sperre.

Kann ich meine Kündigung rückgängig machen?
Sobald die Kündigung formell korrekt und schriftlich erfolgt ist, kann sie nicht rückgängig gemacht werden. Auch nicht, wenn Sie sagen, dass es sich dabei um ein Versehen handelte. 


Die Kündigung kann allerdings als unwirksam betrachtet werden, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einer weiteren Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zustimmen


Es ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, inwiefern eine mündliche Kündigung wirksam ist. Im Vergleich zur schriftlichen Kündigung sind die Chancen aber höher, dass eine mündlich ausgesprochene Kündigung rechtlich nicht wirksam ist.

Muss das Kündigungsschreiben die Kündigungsgründe enthalten?
Sie müssen im Kündigungsschreiben keinen Grund für Ihre Kündigung nennen. Ob eine Nennung ratsam ist, hängt davon ab, ob Sie sich im Guten oder im Schlechten von Ihrem Arbeitgeber trennen. Sie sollten zum Beispiel besser nicht erwähnen, dass Sie unzufrieden mit Kollegen, Vorgesetzten oder der Bezahlung waren und deshalb gehen wollen.
Welches Datum muss ich in die Kündigung schreiben? Zum „31.“ oder zum „1.“?
In der Regel wird die Kündigung zum Monatsende ausgesprochen, beispielsweise zum 31.12. oder 30.06.. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Kündigung beim Kündigungsempfänger, ergo Ihrem Arbeitgeber, eingeht.
Wann muss das Kündigungsschreiben spätestens vorliegen?
Sofern vertraglich nicht anders geregelt, haben Sie als Arbeitnehmer üblicherweise eine vierwöchige Kündigungsfrist. Spätestens vier Wochen vor dem gewünschten letzten Arbeitstag sollte Ihrem Arbeitgeber daher das Kündigungsschreiben vorliegen. 


Sie müssen die Kündigung aber nicht erst vier Wochen vorher einreichen. Ist der Entschluss schon früher gefasst und eine neue Stelle gefunden, können Sie auch mehrere Monate im Voraus kündigen


Ob das empfehlenswert ist, hängt von den Gründen der Kündigung und dem Verhältnis zu Ihrem Chef ab. Wenn Sie keine negative Reaktion zu befürchten haben, schadet es nicht, dem Arbeitgeber mehr Zeit zu geben, um einen Nachfolger für Ihre Stelle zu finden.

Kann ich wegen Krankheit während der Probezeit fristlos gekündigt werden?
Egal, ob Sie sich bereits länger in einem Arbeitsverhältnis oder in der Probezeit befinden: Eine Krankheit schützt Sie nicht vor einer Kündigung. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie automatisch gekündigt werden, nur weil Sie einmal während der Probezeit krank werden. 


Wenn sich die Krankheit aber über einen längeren Zeitraum zieht oder sehr häufig auftritt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie während der Probezeit eine Kündigung erhalten. Gegen eine krankheitsbedingte Kündigung können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung klagen (§ 4 KSchG). 


In der Regel erfolgt bei Krankheit des Arbeitnehmers eher eine ordentliche als eine fristlose Kündigung. In gewissen Ausnahmefällen kommt allerdings auch eine fristlose Kündigung in Betracht. 


Die erste Ausnahme liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuscht. Hier muss das Unternehmen allerdings nachweisen können, dass der Arbeitnehmer krankfeiert, ohne tatsächlich krank zu sein. 


Die zweite Ausnahme besteht, wenn die Weiterbeschäftigung aufgrund dauernder Krankheit nicht zumutbar ist. Wenn der Arbeitgeber aufgrund einer längerfristigen Krankheit des Arbeitnehmers dauerhaft keinen Gegenwert für das gezahlte Gehalt erhält und unzumutbar wirtschaftlich belastet wird, kann die Erkrankung zum Kündigungsgrund werden. Voraussetzung ist aber, dass das Ende der Krankheit nicht absehbar ist („Negative Gesundheitsprognose“).

Kann ich mit einem Kündigungsschreiben eine Stelle kündigen, die ich noch gar nicht angetreten habe?
Es kann durchaus passieren, dass Sie gerade einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, aber dann doch noch eine Zusage für eine andere, bessere Stelle erhalten. Dieses Dilemma lässt sich grundsätzlich auf zwei Arten lösen


Erste Möglichkeit: Sofern eine Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag ausdrücklich verboten wurde, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. In der Probezeit sind das in der Regel zwei Wochen. 


Zweite Option: Sie treffen eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber, müssen aber damit rechnen, dass Ihr Verhalten eventuell keinen guten Eindruck beim Unternehmen hinterlässt


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Wenn Sie unsere Tipps befolgen, so steht einer ordentlichen Kündigung nichts mehr im Wege!


Falls Sie sich nach der Kündigung nicht sicher sind, wie es weitergehen soll, oder Sie Hilfe beim Bewerbungsprozess brauchen, können eine Karriereberatung oder ein Bewerbungscoaching sehr hilfreiche Anlaufstellen sein.

Stefan Gerth - Geschäftsführer

Über den Autor

Während meines Wirtschaftsstudiums entdeckte ich meine Passion für Bewerbungen und gründete 2011 die webschmiede GmbH. Als deren Geschäftsführer und Gründer von „Die Bewerbungsschreiber“ habe ich mich als Marketing- und Bewerbungsexperte etabliert und teile dieses Wissen gerne in Vorträgen, Interviews und Beiträgen wie diesem hier. Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Erfahrung!

Stefan Gerth - Geschäftsführer